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   VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22   

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VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22 (https://dejure.org/2022,24496)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.08.2022 - 3 L 199.22 (https://dejure.org/2022,24496)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. August 2022 - 3 L 199.22 (https://dejure.org/2022,24496)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Auszug aus VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22
    Wird, wie hier, eine weitgehende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung begehrt, so setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass anderenfalls schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, und dass die Antragstellerinnen mit ihrem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 2 ME 1265/17

    Darstellen der Einrichtung von Klassen und die Zuteilung der Schüler zu

    Auszug aus VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22
    Daher haben die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern regelmäßig keinen Anspruch auf Einrichtung einer in organisatorischer Hinsicht ihren Wünschen entsprechenden Schule (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 2 ME 1265/17 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 26.09.2013 - 3 K 269.12

    Bildung von Klassen und die Zuweisung einzelner Schüler; ausgestalteter Anspruch

    Auszug aus VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22
    Die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zu einer bestimmten Schulklasse oder Lerngruppe steht im pflichtgemäßen Ermessen der Schule, die dabei einen weiten Spielraum hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. August 2018 - VG 3 L 387.18 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. August 2018 - VG 3 L 378.18 - Urteil vom 26. September 2013 - VG 3 K 269.12 u.a. - juris Rn. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1995 - 19 B 765/95

    Abwehranspruch eines Schülers; Gestaltungsermessen des Schulleiters;

    Auszug aus VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22
    Dies wäre etwa dann anzunehmen, wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Schülerin oder eines Schülers in schwerwiegender Weise verletzt werden würde (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Berlin, 24.08.2018 - 3 L 387.18

    Umsetzung eines Schülers mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt in eine andere

    Auszug aus VG Berlin, 18.08.2022 - 3 L 199.22
    Die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zu einer bestimmten Schulklasse oder Lerngruppe steht im pflichtgemäßen Ermessen der Schule, die dabei einen weiten Spielraum hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. August 2018 - VG 3 L 387.18 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. August 2018 - VG 3 L 378.18 - Urteil vom 26. September 2013 - VG 3 K 269.12 u.a. - juris Rn. 52).
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